Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine

Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine

Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine, Vereine, welche die gemeinsamen Berufsinteressen der Ärzte vertreten und die Hebung des ärztlichen Standes erstreben sollen. Es gibt davon mehrere Hundert in Deutschland; sie schließen sich hauptsächlich zusammen im Deutschen Ärztevereinsbund und dem Leipziger wirtschaftlichen Verband; neben diesen freien Organisationen bestehen als staatlich anerkannte Vertretungen in den meisten Bundesstaaten die Ärztekammern, deren Mitglieder von den Ärzten gewählt und zu den Sitzungen der Provinzial-Medizinalkollegien und der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen mit beratender Stimme zugezogen werden und eine der Rechtsanwaltsordnung ähnliche ärztliche Standesordnung erlassen, nach welcher die Ehrengerichte Recht sprechen. Die Mitgliedschaft in ihnen ist in der Regel obligatorisch. – Vgl. Fürst, »Handbuch der sozialen Medizin« (1903 fg.).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Arzt — (vom griech. archiatros; s. Archiater). Die Ausübung der Heilkunde ist im Deutschen Reiche nach der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 freigegeben, doch darf sich A. nur nennen, wer eine staatliche Approbation erlangt hat; nur approbierte Ärzte… …   Kleines Konversations-Lexikon

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